Widerspruch gegen Mahnbescheid
Verfasst: 14.04.2014, 12:53
Hallo, mal ne ganz blöde Frage:
Ich habe einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt (dieses Formular).
Jetzt soll ich das gegenüber dem Mandanten abrechnen.
Ist das schon eine 1,3 Gebühr nach 3100 RVG?
Danke euch
Ich habe einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt (dieses Formular).
Jetzt soll ich das gegenüber dem Mandanten abrechnen.
Ist das schon eine 1,3 Gebühr nach 3100 RVG?
Danke euch