![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Kläger (=unser Mandant) erhält in I. Instanz ein klageabweisendes Urteil und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Nun ist beabsichtigt in die Berufung zu gehen.
Wie verhält es sich nun mit den festgesetzten Kosten der I. Instanz? Wenn unser Mandant die nun bezahlt und in II. Instanz obsiegt er (auch hinsichtlich der festgesetzten Kosten der I. Instanz), hat er dann einen Anspruch auf Kostenrückerstattung vom gegnerischen Anwalt?? Und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den KFB I. Instanz ist noch offen, Urteil war vorl. vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Bitte, bitte, Ihr Lieben, helft mir weiter, komm vom Schlauch nicht runter ...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)