Hallöchen liebes Forum,
ich hoffe, ihr könnt mir von meinem Schlauch runterhelfen. Folgender Fall:
Wir haben einen Rechtsstreit beim LG Hamburg, zu welchem unser Rechtsanwalt zum Termin gefahren ist (Gericht ca. 500 km entfernt). Dort wurde ein Zeuge vernommen. Nachdem zwei andere nicht erschienen, wurde ein neuer Termin bestimmt, dorthin haben wir einen Terminsvertreter geschickt (dieser teilte uns mit, dass ein neuer Termin mit weiterem Zeugen stattfindet). Diesen wird er auch für uns wahrnehmen.
Meine Frage: Kann ich später die Nr. 1010 VV RVG als Zusatzgebühr im KFA ansetzen oder nicht, nachdem sozusagen "zwei" Anwälte drei Termine mit Beweiserhebungen wahrgenommen haben?
Meine Überlegung hierzu:
Nachdem wir im KFA ja eh nur die Kosten einstellen können, die die Gegenseite maximal nach RVG erstatten muss (d.h. Unterbevollmächtigter im Vergleich zu Fahrtkosten etc.), könnte man dies ggf. so begründen, dass daher sozusagen "fiktiv" die 0,3 Zusatzgebühr anfällt?
Danke schonmal für die Antworten!
MFG
NicoleH
Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG - 3 Termine, 2 Anwälte?
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Die Gebühr soll ja nur bei sehr umfangreichen Beweisaufnahmen anfallen. Ob das schon als sehr umfangreich gilt, bezweifle ich.
Da es aber noch keine Rechtsprechung dazu gibt, würde ich die Gebühr wohl ansetzen, aber damit rechnen, dass sie evtl. gekürzt wird.
Da es aber noch keine Rechtsprechung dazu gibt, würde ich die Gebühr wohl ansetzen, aber damit rechnen, dass sie evtl. gekürzt wird.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
sehe ich genauso. solange die 3 Termine alle Beweisaufnahmetermine waren, fällt nach dem Wortlaut ja die 1010 an und hier steht ja nichts davon, dass der RA anwesend sein muss. aber hier ist halt die Rechtsprechung abzuwarten.Lämmchen hat geschrieben:Da es aber noch keine Rechtsprechung dazu gibt, würde ich die Gebühr wohl ansetzen, aber damit rechnen, dass sie evtl. gekürzt wird.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
- SteffiK.
- Forenfachkraft
- Beiträge: 169
- Registriert: 13.10.2008, 19:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Itzehoe
- Kontaktdaten:
Weiß zufällig jemand, ob es schon aktuelle Rechtsprechung zu Nr. 1010 VV RVG gibt?
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________