Abrechnung Mdt trotz Berechtigungsschein...?
Verfasst: 08.04.2014, 10:49
Hallo ihr Lieben, brauche wieder mal Eure Meinung...
Kann man trotz vorliegendem Berechtigungsschein vom Mdt. einen Vorschuss verlangen, wenn sich dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben und die Voraussetzungen für die Beratungshilfe somit nicht mehr gegeben sind?
Kann man trotz vorliegendem Berechtigungsschein vom Mdt. einen Vorschuss verlangen, wenn sich dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben und die Voraussetzungen für die Beratungshilfe somit nicht mehr gegeben sind?