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Re: Gebühr Akteneinsicht

Verfasst: 07.04.2014, 19:35
von Chris0601
Wieder was gelernt.

Wie gesagt, der Strafbefehl wurde schon erlassen, daher dürfte auch die Akteneinsicht durch den Beschuldigten problemlos sein. Mittäter gibt es nicht.

Re: Gebühr Akteneinsicht

Verfasst: 08.04.2014, 10:12
von Bürowächterin
daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke

:wink2

Re: Gebühr Akteneinsicht

Verfasst: 20.12.2023, 10:32
von paralegal6
Hallöle, wir wurden in einem Ermittlungsverfahren beauftragt und hatten Akteneinsicht. Bevor wir uns eingelassen haben wurde aber eingestellt. Bekomme ich jetzt 33 € aus 4302 für die Einsicht?

Re: Gebühr Akteneinsicht

Verfasst: 20.12.2023, 11:05
von Adora Belle
Ihr bekommt die 4100 und die 4104 in angemessener Höhe nach §14. Nur weil das Mandat schnell erledigt ist, wird der Auftrag nicht plötzlich zur Einzeltätigkeit.