Wieder was gelernt.
Wie gesagt, der Strafbefehl wurde schon erlassen, daher dürfte auch die Akteneinsicht durch den Beschuldigten problemlos sein. Mittäter gibt es nicht.
Gebühr Akteneinsicht
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 69
- Registriert: 04.09.2013, 09:49
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Hallöle, wir wurden in einem Ermittlungsverfahren beauftragt und hatten Akteneinsicht. Bevor wir uns eingelassen haben wurde aber eingestellt. Bekomme ich jetzt 33 € aus 4302 für die Einsicht?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14518
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ihr bekommt die 4100 und die 4104 in angemessener Höhe nach §14. Nur weil das Mandat schnell erledigt ist, wird der Auftrag nicht plötzlich zur Einzeltätigkeit.