Hallo,
ich habe eine Frage zur Differenztheorie. Wir sind als Pflichtl bestellt. Unser Mandant wurde nun teilweise freigesprochen. Angeklagt war er wegen drei Taten, verurteilt wurde er wegen einer.
Meine Chefin meint nun, ich soll nach der Differenztheorie abrechnen. Ich habe keinen Plan wie.
Klar ist mir, dass ich auf jeden Fall meine Pflichtl-Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen muss, aber wie sieht es mit der Differenzabrechnung aus? Nehme ich hier eine Abrechnung nach den Wahlverteidigergebühren und nehme davon dann nur 1/3??? Ich versteh irgendwie nichts mehr.
Differenztheorie, Abrechnung
- Adora Belle
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Wie lautet die Kostenentscheidung?
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