Guten Morgen Ihr Lieben,
kaum auf Arbeit und schon hab ich hier ´nen KFA der GS vorliegen, bei dem ich mir hinsichtlich der entstandenen Gerichtskosten unsicher bin...
Es handelte sich um ein Mietrechtsstreit des Vermieters (=GS) gegen eine WG, bestehend aus 3 Personen (=Beklagte), wobei wir nur 1 der 3 Beklagten anwaltlich vertreten haben.
Der Streitwert wurde durch das Gericht wie folgt festgesetzt:
- auf 2.820,- € bis zum Zeitpunkt der Klageerweiterung vom 04.12.2013
- ab 04.12.2013 auf 3.490,- € bis zum Zeitpunkt der Klageerweiterung vom 08.01.2014
- ab 08.01.2014 auf 3.825,- € bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Teilanerkenntnisurteils vom 27.01.2014
- ab 27.01.2014 auf 2.820,- €
Am 27.01.2014 fand ein Verhandlungstermin statt, woraufhin die anderen beiden Beklagten (also nicht unser Mdt.) Teilanerkenntnis erklärt haben. Inzwischen ist Schlussurteil zu Gunsten des Vermieters ergangen.
Die Kostenfrage zur Abrechnung unserer Gebühren bzw. der Gebühren der GS ist mir klar, lediglich hinsichtlich der Gerichtskosten bin ich mir unsicher. Die GS hat beantragt, die Gerichtskosten i.H.v. 381,- € (d. h. 3 x 127,- € aus einem Streitwert von 3.825,- €) festsetzen zu lassen. Ist das richtig? Ist der Streitwert maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Gerichtstermins am 27.1. festgelegt wurde?
Vielen Dank im voraus!
gestaffelte Streitwerte - welche Gerichtskosten entstanden??
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Maßgeblich ist meiner Meinung nach immer der höchste Streitwert, von daher denke ich, dein Gegner liegt richtig.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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ok, vielen Dank. Ich war mir grad unsicher...