Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svala
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#1

28.03.2014, 09:32

Hallo liebe Strafrechtsexperten,
ich bin hier mit der Abrechnung einer Strafsache etwas überfordert...

Verhandlung fand vor der Wirtschaftsstrafkammer statt.

Habe ich das jetzt richtig gelesen, dass ich in diesen Fällen wie folgt abrechnen kann:

4100
4118 und
4120 (pro Verhandlungstag)
+ AL + MWst

Die Verhandlungstermine haben jeweils über 5 Stunden gedauert, also kommt auch noch pro Verhandlungstag die

4122 dazu??

Ist das so richtig?
HILFE...
:pfeif
Svala
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#2

28.03.2014, 10:45

Kann mir wirklich keiner helfen??
Die Abrechnung sollte heute raus...

:wink1
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Adora Belle
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#3

28.03.2014, 19:36

Das ist alles so richtig. Eine 4104 kommt noch hinzu, wenn Ihr schon vor Eingang der Anklageschrift bei Gericht tätig wart.

Evtl beim nächsten mal mit ein bissel mehr Puffer posten. Du kannst nicht erwarten, dass hier immer jemand Gewehr bei Fuß steht. :wink:
Svala
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#4

11.04.2014, 10:46

Ja, ja...
Wenn man das immer alles früh genug wüsste, Ihr kennt ja die lieben Chefs... Alles superwichtig, alles muss heute noch raus..
Und klar, kann man nicht erwarten, sofort Antwort zu bekommen. Schadet auch manchmal nicht, sich erst mal alleine "durchzuwurschteln", so lernt man es!!

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, mein Antrag scheint ja richtig gewesen zu sein...

:thx
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