Welcher Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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supibaerchi
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#1

28.03.2014, 09:12

Guten Morgen,

es ist Freitag und nicht mein Tag und ich benötige bitte Hilfe:

Unser Gegner hat Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, wonach er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, eingelegt.

Jetzt wurde die Beschwerde auf seine Kosten zurückgewiesen.

Jetzt grübel ich leider wegen des Gegenstandswertes. Nehme ich den Streitwert des eigentlichen Verfahrens oder den Betrag, der per KFB für dieses Verfahren festgesetzt wurde??

Vielen Dank im Voraus und bald ein schönes Wochenende
Liebe Grüße
Bärchi
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Frau Cindy
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#2

28.03.2014, 09:20

Mein Bauch sagt mir, dass es die Kosten des Verfahrens sind.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Liesel
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#3

28.03.2014, 09:26

Frau Cindy hat geschrieben:Mein Bauch sagt mir, dass es die Kosten des Verfahrens sind.
:zustimm

Nicht nur der per KfB festgesetzte Betrag.
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supibaerchi
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#4

28.03.2014, 09:30

Danke. Dann mach ich das mal so und warte ab, ob die meckern :mrgreen: :thx
Liebe Grüße
Bärchi
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