Terminsvertretung abrechnen?!

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lisa1902
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#1

27.03.2014, 11:24

Hallo zusammen,

ich muss eine Rechnung erstellen und komme nicht weiter. In einem mietrechtlichen Verfahren wurden wir von einem Rechtsanwalt beauftragt hier bei uns vor Ort einen Termin wahrzunehmen. Es wurde Gebührenteilung der Gebühren eines Hauptbevollmächtigten vereinbart.

Chef hat den Termin hier wahrgenommen und es erging ein Versäumnisurteil. Meine Frage ist jetzt, rechne ich die 1,3 VG nach 3100 und die 0,5 TG nach 3105 ab und ziehe beim Endbetrag 50 % ab. Was hat das eig. mit den Gebühren 3400 ff. auf sich? Kann ich auch danach i. V. m. 3100 und 3105 abrechnen? Verstehe ich doch richtig, dass ich eine 0,5 nach 3105 und nicht eine 1,2 nach 3104 abrechne oder?
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#2

27.03.2014, 11:44

Geht es Dir um die Interne Abrechnung mit dem Anwalt der Euch beauftragt hat, oder geht es hier, nachdem ein Versäumnisurteil ergangen ist um das Kostenfestsetzungsverfahren?
lisa1902
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#3

27.03.2014, 11:48

um die interne Abrechnung gegenüber dem Anwalt
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#4

27.03.2014, 11:55

lisa1902 hat geschrieben:Es wurde Gebührenteilung der Gebühren eines Hauptbevollmächtigten vereinbart.
Dann kann auch nur so abgerechnet werden.

Dies gilt i.Ü. auch für die Kostenfestsetzung.
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#5

27.03.2014, 12:38

ja das weiß ich doch, aber meine Frage lautete doch ganz anders. Ich habe geschrieben, was ich darunter verstehe und wollte fragen, ob ich es richtig verstehe und beschrieben habe.
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#6

27.03.2014, 12:52

3100
3105
.
.
50 %
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#7

27.03.2014, 14:15

Da ihr Gebührenteilung der Gebühren des Hauptbevollmächtigten vereinbart habt, musst du wie oben beschrieben abrechnen (3100, 3105) und jeder kriegt 50%.

Die "normale" Abrechnung bei Terminsvertretung sähe anders aus.

Da würdet ihr folgendes bekommen:

3401 i.V.m. 3100
3105 + PTP

der Hauptbevollmächtigte würde bekommen:

3100 + PTP
lisa1902
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#8

04.04.2014, 08:52

danke so hab ich es dann auch gemacht und es war auch richtig :-)
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