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Urteilsergänzung

Verfasst: 26.03.2014, 13:47
von sunshine68
Hallo Leute,

kurze Frage: Bei einem Antrag auf Urteilsergänzung können da irgendwelche Kosten festgesetzt werden? Auf den ersten Blick würde ich meinen eine 0,5. Was meint ihr? Vielen Dank schon mal

Re: Urteilsergänzung

Verfasst: 26.03.2014, 13:55
von Anahid
Meiner Meinung nach entsteht dafür keine weitere Gebühr, da es eine Tätigkeit ist, die mit dem Verfahren zusammenhängt (§ 19 I Nr. 6 RVG).

Re: Urteilsergänzung

Verfasst: 26.03.2014, 15:45
von sunshine68
:thx