Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der ich retten soll, was wohl nicht mehr zu retten ist.
Folgendes:
Wir vertreten einen größeren Arbeitgeber mit Betriebsrat. Auftrag war, zunächst eine ordentliche Kündigung gegen einen Arbeitnehmer vorzubereiten, inkl. Anhörungsprotokoll für den Betriebsrat.
Ein paar Tage später wurde (neuer) Auftrag erteilt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, basierend auf einem anderen Vorfall. Selbes Spiel: Kündigung und Anhörung vorbereitet.
Der Mandant hat RSV. Wir haben in der 1. Akte (ordentliche Kü) KDZ erhalten.
In der 2. (außerord Kü) haben wir sodann ebenfalls um Deckung gebeten, jedoch nicht weiter begründet, nur den Entwürfe der Schreiben mitgeschickt... Es kam lediglich ein Schreiben in der Akte, dass die RSV Deckung für die verhaltensbedingte Kündigung übernimmt. Leider ist dieses Schreiben nicht in meine Hände gelangt, sonst hätte ich um Konkretisierung gebeten, zumal die Schadennummern die gleichen sind . Wie dem auch sei...
Nun haben wir abgerechnet. 1. Angelegenheit wurde uns gekürzt, die 2. wird nicht anerkannt, da die RSV meint, es sei eine Angelegenheit.
Ich habe folgende Denkansätze
1.
Auf Grund des zeitlich engen Zusammenhangs würde ich auch davon ausgehen, dass es nur eine Angelegenheit ist, jedoch liegen zwei verschiedene Sachverhalte (Kündigungsgründe) vor... *grübel* Könnte es da ein Hintertürchen geben?!? :twisted:
2.
Wenn schon nicht zwei Angelegenheiten anerkannt werden, so sollte doch zumindest eine Steigerung des Gegenstandswertes in der "1. Abrechnung" zuzubilligen sein, oder? Denn die Rspr. gibt - teilweise - ja auch einen Zuschlag von einem Monatsbrutto für weitere Kündigungen.
Ich bin verwirrt und dabei scheint es so einfach. HILFE !!!