Eerhöhungsgebühr auch bei Terminsgebühr berechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Feuervogel44
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#1

21.03.2014, 10:17

Hallo zusammen,

ich steh momentan etwas auf dem Schlauch.

Wir vertreten 2 Mandanten. Die Verfahrensgebühr und die Erhöhungsgebühr sind bereits abgerechnet. Jetzt soll ich die Terminsgebühr abrechnen. Hier kann ich die Erhöhungsgebühr nicht nochmal abrechnen oder? Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Schönes Wochenende :D
supibaerchi
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#2

21.03.2014, 10:18

Nein, die Erhöhungsgebühr m.M.n. nicht für die Terminsgebühr
Liebe Grüße
Bärchi
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Anahid
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#3

21.03.2014, 10:19

Lies bitte mal den Text zu 1008 VV RVG. Damit erübrigt sich dann Deine Frage von selbst. :knutsch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Adora Belle
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#4

21.03.2014, 10:20

Da schaust Du am besten mal ins Gesetz, was bei der 1008 steht. :wink:

Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...

Halte ich für eindeutig.
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NORTHERN DINO
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#5

21.03.2014, 15:56

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