Differenzverfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

02.03.2020, 12:01

Eben dafür brauchst Du eine zusätzliche Rechnung. Wenn die EG nicht mit einbezogen wird, dann hat der TV an Euch einen Teil auszuzahlen. Dann müsst Ihr eine Rechnung auf den TV ausstellen. Wenn Ihr die ganzen Gebühren einzieht (also auch für den TV), musst Du dann diesen Rechnungsbetrag bei der Auszahlung an den TV berücksichtigen.

Beispiel:

Gebühren TV 300,00 €
Eure Gebühren 100,00 €
Gesamt: 400,00 €
Hälfte also 200,00 €
hiervon ziehst Du Eure Gebühren in Höhe von 100,00 € ab
Rechnung an den TV müsste sich also auf 100,00 € belaufen

Wenn Ihr jetzt also die gesamten Gebühren von dem Mandanten einzieht, dann musst Du an den TV auszahlen: 300,00 € (seine Rechnung) ./. 100.00 € (Eure Rechnung an den TV über die Gebührenteilung) = 200,00 €
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rena
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#12

05.03.2020, 15:34

Vielen Dank für Deine Geduld :)

Ich habe hier einen tollen Beitrag gefunden, zur buchhalterischen Seite, das hat mein Brett vor dem Kopf vollständig beseitigt.

Evtl. hilft es euch auch ;)

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... renteilung
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