Differenzverfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Randfichte72
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#1

19.03.2014, 12:42

Hallo zusammen,

wer kann mir helfen. Wir haben Beklagte vertreten. Für die Terminswahrnehmung in München haben wir einen Terminsvertreter beauftragt. Dieser hat einen Vergleich mit Mehrwert abgeschlossen (es wurden also auch nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen). Wir waren am Vergleichsschluss nicht beteiligt. Einigungsgebühr ist für uns also nicht angefallen.
Was ist mit der Differenzverfahrensgebühr? Die bekommen wir, oder?

Der Terminsvertreter hat seine Gebühren abgerechnet. Das stimmt auch alles. Er hat 0,65 Verfahrensgebühr 3401 VV geltend gemacht, 0,4 Differenzverfahrensgebühr, Angleich ist berücksichtigt,
Terminsgebühr, Einigungsgebühr 1,0 und 1,5 usw. Das haut alles hin.

Unsere Gebühren sind doch jetzt 3100 VV RVG (Klage) und 0,8 Differenzverfahrensgeb. (betr. Mehrwert) Oder?

Danke für Eure Meinung.
gkutes

#2

19.03.2014, 12:52

die DiffVG gibt es ja auch nur aufgrund des Vergleiches. Ist also bei euch auch nicht angefallen
Randfichte72
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#3

19.03.2014, 13:12

Leuchtet mit ein. Dann bekommt sie der Terminsvertreter aber trotzdem nur zu 0,4 und die restlichen 0,4 fallen weg?
Er nimmt doch auch die volle Einigungsgebühr (1,0 und 1,5). Dieses ja auch richtigerweise. Er hat ja an dem Vergleich mitgewirkt. Er hat ihn abgeschlossen und
Mdtin war zum Termin geladen und der Terminsvertreter hat den Vergleich mit ihr besprochen. Würde der dann nicht 0,8 bekommen?
Ich will nur sichergehen, nicht dass die Rechnung falsch wird.

Dass wir 0,8 Diff.VG nicht bekojmmen, verstehe ich. Das ist ja quasi die "Belohnung" für die Vermeidung eines neuen Rechtsstreits durch das Mitvergleichen nicht rechtshängiger Ansprüche.
gkutes

#4

19.03.2014, 13:47

Der Terminsvertreter erhält die VGs ja immer nur zur Hälfte. Deswegen die 0,4
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Liesel
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#5

19.03.2014, 14:13

Widerruflicher Vergleich?
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#6

19.03.2014, 15:01

Huhu Liesel :wink1
Nein, kein Widerrufsvergleich. Vor Ort vom Terminsvertreter abgeschlossen ohne Widerrufsfrist. Wir haben auch nix hierzu mit Mdt. besprochen.
Gruss in die Haamit.
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#7

19.03.2014, 15:24

Liebe Grüße aus der Haamit. :knutsch :wink1
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#8

28.02.2020, 12:14

Hallo liebes Forum,

ein Terminsvertreter hat für uns den Gütetermin in Untervollmacht wahrgenommen.

Wir haben uns danach in Absprache mit dem Gegnervertreter verglichen und das protokollieren lassen, auch nicht rechtshängige Ansprüche: GW: 10.920 €, Vergleichsmehrwert: 8.017,20 €.

Der Terminsvertreter rechnet nun ab:
0,65 VG Nr. 3401 aus 10.920 €
1,2 TG Nr. 3402 aus 18.937,20 €

Wir rechnen nunmehr ab:
1,3 VG Nr. 3100 aus 10.920 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 8.017,20 €
1,0 EG Nr. 1003 aus 10.920 €
1,5 EG Nr. 1000 aus 8.017,20 €

Intern haben wir nunmehr Gebührenteilung vereinbart.

Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch, wie mein Aktenkonto dann aussehen muss? Sollte der Anspruch des TV direkt von unserer Mandantschaft an diesen ausgeglichen werden. Und buche ich von unserem Anspruch dann einfach weniger im Aktenkonto ein, damit ich dieses noch an den Terminsvertreter auskehren kann. Oder macht ihre ein Art Rechnung an den TV oder oder oder? :kopfkratz
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#9

28.02.2020, 14:06

viewtopic.php?f=75&t=91593

Die EG ist nicht mit dem TV zu teilen, da er daran nicht beteiligt war. Sein Auftrag war mit Beendigung des Termins erledigt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

28.02.2020, 16:01

Hmmm, da müsste ich noch einmal wegen der Einigungsgebühr mit meiner Chefin reden. Vereinbart war glaube ich die Teilung aller anfallenden Gebühren 🤔

Ansonsten komme ich mit der Buchungsmethode in dem weiterführenden Link leider nicht weiter. Ich verstehe es nicht ganz 😳

Wir schicken unsere Kostennote ausgestellt auf den Mandanten an den Mandanten. Und der TV hat seine Kostennote auch auf den Mandanten ausgestellt und die schicken wir mit raus.

Aufgrund der Gebührenteilung (nehmen wir mal an mit Einigungsgebühr) müssen wir dann dem TV noch etwas erstatten. Mein Aktenkonto ist mit der Zahlung des Mandanten aber ja auf 0. Verstehe also leider die Handhabung nicht, ich kann ja weder eine Gutschrift erteilen noch eine neue Rechnung...
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