ich komme mal wieder nicht weiter.
Wir hatten in einer Klage eine Forderung in Höhe von 10.000,00 EUR eingeklagt (Privatkredit an Ex-Lebensgefährten unserer Mandantin), außerdem die Herausgabe von persönlichen Gegenständen, die keinen besonderen Wert haben, lediglich einen immateriellen Wert für unsere Mandantin.
Wir haben durch VU (gegner war nicht anwaltlich vertreten) gewonnen.
Was würdet ihr für die Herausgabe der Gegenstände für einen Streitwert nehmen? Wir hatten schon Streitwertfestsetzung beim Gericht beantragt, jedoch wollen die nun von uns einen Vorschlag haben.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Vielen Dank und liebe Grüße