Abrechnung Bußgeldverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tommy
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#1

17.03.2014, 11:24

Hallo,
ich habe heute mal wieder eine Frage:

habe eine Bußgeldsache weg. Verstoß gegen das Meldegesetz
-nachdem der Anhörungsbogen dem Mdt. zugestellt wurde, haben wir Stellung genommen (ausführlich) und danach wurde ein Bußgeldbescheid erlassen
(Bußgeldsumme wurde auf 55 € reduziert),
-anschließend haben wir doch noch Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid eingelegt, nach einer gewissen Zeit (noch vor Bekanntgabe des AG etc) haben wir den Einspruch jedoch wieder zurückgenommen

Nun meine Frage, ist für den Einspruch nicht schon die gerichtl. Verfahrensgeb. gem. Nr. 5109 VV entstanden??

Oder bekomme ich eher noch eine Zusatz-Geb. damit das Gericht quasi nicht entscheiden musste??

Ich würde aus dem Bauch heraus wie folgt abrechnen:

5100 VV
5103 VV
Post
5109 VV
Post
19 % MwSt

Was meint Ihr??
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Adora Belle
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#2

17.03.2014, 11:27

Keine 5109, aber eine 5115.
Tommy
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#3

26.03.2014, 10:19

:thx
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