Gebühr nur Akteneinsicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CTRENO
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#1

07.03.2014, 11:50

Hallo,

wir wurden von unserer Mandantin (eine Firma) beauftragt nur die Akteneinsicht zu beantragen und sie ihr zuzuleiten.

Was rechne ich denn nun ab?

Rechne ich es so ab wie bei Versicherungen die von uns möchten, dass wir die Ermittlungsakte beantragen?

Also eine Pauschale von 25,00 € zusätzlich der 12,00 € für die AE und Kopiekosten?
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Anahid
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#2

07.03.2014, 12:15

Ja, würde ich machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
CTRENO
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#3

07.03.2014, 12:46

Danke! :)
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Adora Belle
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#4

07.03.2014, 19:15

Ich würde eine Einzeltätigkeit abrechnen.
Vulpes
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#5

07.03.2014, 19:39

Ich frag mal nach, weil es mich interessiert

@Adora Belle

also würdest Du in einen solchen Fall folgende Gebühren verlangen (hab ich Dich richtig verstanden)

4302 Nr. 2 VV RVG (MG = 108,00 EUR)
Dokumentenpausch. Nr. 7000 VV RVG
Auslagenpausch. Nr. 7002 VV RVG
12,00 € Aktenversendungspausch. (falls angefallen)
UST

:wink1

LG
LG Vulpes
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Adora Belle
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#6

07.03.2014, 20:18

Nee, Mittelgebühr halte ich für zu hoch gegriffen. Ansonsten stimmts. Ich sag nur, wenn nichts anderes vereinbart ist, dann muss es irgendwas aus dem RVG sein. Da kann ich mir ja nicht irgendwas erfinden.
Vulpes
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#7

07.03.2014, 20:29

:thx für die schnelle Antwort...

okay Mittelgebühr wäre zu hoch ^^
LG Vulpes
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