Nutzungsentschädigung KfZ

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Schnupperbienchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 15.10.2013, 20:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA Win 2000

#1

26.02.2014, 20:07

Hallo ihr Lieben,

ich brauch mal wieder eure Hilfe!

Folgender Fall:

Mdt. bringt Auto in eine Werkstatt zwecks Reparatur. Auto wurde nicht richtig repariert, es gab weitere Mängel. Letztendlich haben wir dann ein selbständiges Beweisverfahren + SV-Gutachten eingeleitet. Gutachter hat zu beseitigende Mängel festgestellt und Auto wurde jetzt von einer anderen Werkstatt repariert. Dies hat sich jetzt über ein Jahr hingezogen und unser Mdt. hatte sein Auto zwischenzeitlich abgemeldet.

Jetzt will ich Schadenersatzansprüche geltend machen und weiß nicht genau, ob ich die Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten Zeitraum, also von Feststellung Mängel bis zur Beseitigung der Mängel bzw. Wiederanmeldung des Fahrzeuges geltend machen kann! Es gibt ja die Schadensminderungspflicht, wenn ich hier 27 Euro/Tag lt. Sanden/Danner ansetzte für den gesamten Zeitraum ist die Forderung sehr hoch, das Fahrzeug ist aber Baujahr 96 und nicht mehr viel wert.

Meiner Meinung nach, kann ich aber alles geltend machen, weil das Fahrzeug ja eindeutig nicht fahrbereit war und unser Mdt. ja nicht verpflichtet ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Auch kann unser Mdt. nichts dafür, dass sich die ganze Angelegenheit solange hingezogen hat.

Wie seht ihr das?
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

27.02.2014, 08:18

Konnte Euer Mandant in der Zeit der Reparatur etc. gar kein anderes Auto nutzen?

AG Wolfsburg, Urteil vom 15.08.2007 . 10 C 111/07 (III)
Antworten