Prüfung eines KFB mit unterschiedlichen STW

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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leoniemaus5
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#1

26.02.2014, 17:55

Hallo meine Lieben,

mich irritiert etwas die Streitwertfestsetzung des Gerichts.

Also:
Gegenseite hat Klage eingereicht mit STW von 12000 €. Erster Antrag von denen war eine Erklärung abzugeben und zweiter Antrag Kosten des Rechtsstreits zahlen. Zuerst haben wir also den Antrag abgegeben und dann später die Kosten gezahlt, sodass der RA der Gegenseite zuerst den einen und dann den anderen Antrag - somit die Klage - zurückgenommen hat.

Dann haben wir dem Gericht erklärt, dass wir die Kosten tragen und die Kostentragungspflicht anerkennen. Nun kam die Streitwertfestsetzung:

von Klageeinreichung bis Mitte Januar: 12.000,00 €
ab Mite Januar bis Anfang Februar: 196,35 €
danach: Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

So die Gegenseite hat nun abgerechnet wie folgt:

1,3 Verfahrensgeb. - 12.000 €
Auslagen
Mwst
Gerichtskosten in Höhe von 801,00 € (fragt mich nicht wie die darauf kommen).

So ich meine jetzt, dass die Gerichtskosten nur mit 1,0 nach Nr. 1211 GKG bei Klagerücknahme festzusetzen sind, also mit ca. 604,00 €. Auch die Verfahrensgebühr würde ich nach 12.000,00 € + 196,35 € + außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten festsetzen lassen. Aber ich bin mir total unsicher und Chef meinte "überprüfen Sie das". Ich gehe doch recht in der Annahme das man bei Klagerücknahme trotzdem die 1,3 nach 3100 erhält oder sehe ich das falsch?

Was sagt ihr?

Lieben Gruß, frohe Karnevalstage
T
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sunshine24
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#2

26.02.2014, 18:05

3 Gerichtskosten aus dem Wert von € 12.000,00 ergibt € 801,00 (nach neuem Recht). Das hat die Gegenseite angesetzt. Das heißt aber nicht, dass das Gericht das auch dann so festsetzt (so wie sich das anhört, habt ihr noch kein KFB vorliegen, sondern nur der KFA der Gegenseite). Das Gericht wird dann lediglich 1,0 Gerichtskosten ansetzen und der Rest ist Überschuss. Da die Gegenseite aber 3,0 Gerichtskosten eingezahlt hat, hat sie diese auch eingesetzt.

Die 1,3 VG fällt an.

Der Streitwert liegt meines Erachtens nur bei € 12.000,00.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#3

26.02.2014, 18:31

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~ Grüßle ~
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#4

27.02.2014, 11:05

Gut dann stimmt der komplett, sehr schön :) Mensch mensch mensch wie einen die Leute mit ihren STW Festsetzungen immer irritieren.

@sunshine24: ja wir haben einen kfa der ggs. vorgelegt bekommen und zeit zur STN von 2 Wochen. :)

:thx

Liebe Grüße T
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