überschießender Wert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kukuk
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#1

26.02.2014, 16:39

Hallo liebe freunde :D :wink2
ALSO:
Klage wurde eingereicht und es erging gem. § 278 Abs. 6 ZPO folgender Beschluss:

1. Beklagter zahlt an Klägerin einen Betrag iHv 850 € .Damit sind sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche aus der streitgegenständlichen Rechtsverletzung, auch soweit sie noch nicht rechtshängig gemacht wurden, abgegolten.

Beklagter trägt Kosten des Rechtsstreits. Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

2.Streitwert wird auf 951,80 € festgesetzt. Der überschießende Vergleichswert wird auf 1.651,80 € festgesetzt.

3......usw

Nun meine Frage: Das mit dem überschießendem Wert verstehe ich nicht bzw. wie soll ich diesen wert behandeln wenn ich einen KFA erstellen muss? Weil normalerweise nehme ich ja einfach die gebühren (hier VG und TG) aus dem SW der festgesetzt wurde. ????

Kann mir da jemand helfen? :) VIELEN DANK IM VORAUS!!! :thx
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

26.02.2014, 17:09

Gib mal als Suchfunktion Vergleichsmehrwert ein. Dann wirst du fündig. :wink1
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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