Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein selbständiges Beweisverfahren mit 2 Gegnern. Nun gab es eine außergerichtliche Besprechung mit beiden gegnerischen Parteien. Nun soll ich herausfinden, ob ich gegenüber der RSV unserer Mandantschaft zwei Geschäftsgebühren, da zwei Gegner und zwei verschiedene SW, abrechnen kann. Ist das nicht eine Angelegenheit, da es ja auch ein Selbst. BV (und da ist ja auch nur eine 1,3 VG fällig) gibt oder ist es da anders?
Ich freue mich über eure Antworten.
Liebe Grüße pünktchen_76
während Selbst. BV-außerger. Abrechnung mit 2 Gegnern
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eine Angelegenheit mit Addition der Streitwerte wenn es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt
eine Angelegenheit mit Addition der Streitwerte wenn es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wieso überhaupt eine GeschG, wenn schon ein sBV anhängig ist?
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(UNHEILIG)
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