KFA nach vorzeitiger Beendigung d. Berufungsverfahrens

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ninanina
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#1

25.02.2014, 14:46

Hallo,

ich stehe grade auf dem Schlauch:

Wir sind Streithelfer in einem Verfahren und haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Die beiden Vertreter des Antragsstellers sowie Antragsgegners haben sich lediglich für ihre Mandanten bestellt.

Nach Durchsprache mit unserer Mandantschaft wurde beschlossen die Berufung, vor Fristaubalauf, zurückzunehmen. Das haben wir auch gemacht.

Jetzt haben wir die KFA's von den Anwälten erhalten. Einer hat mit 3201 abgerechnet der andere mit 3200. Unser Mandant trägt die kompletten Kosten des Berufungsverfahrens. Welcher Kostenfestsetzungsantrag ist denn nun richtig? Ich stehe echt auf dem Schlauch. Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Liebe Grüße
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.02.2014, 14:52

Wenn sie sich jeweils nur bestellt haben und noch keinen weiteren SS mit Anträgen eingereicht haben, dann meine ich, dass hier 3201 richtig wäre, da hier der Auftrag vorzeitig beendet wurde.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
ninanina
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#3

25.02.2014, 14:53

Vielen Dank für die Antwort :thx
So habe ich das auch in Erinnerung bzw. mir gedacht ..
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