Gegenstandswert sofortige Beschwerde KfB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa-Azubi-2011
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#1

25.02.2014, 13:57

Es wurde ein KfB erlassen, der im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde. Nach welchem GW rechne ich nun das Beschwerdeverfahren ab? Ich würde die Höhe der festgesetzten Kosten nehmen?!
Alle Angaben ohne Gewähr!
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.02.2014, 14:04

Ich würde ganz normal Streitwertfestsetzung beantragen. Als Gebühr würde ich dann eine 0,5 nach 3500 nehmen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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