Kostenausgleichsantrag einstweilige Verfügung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Yasmin
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#1

25.02.2014, 12:42

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist ein Beschluss ergangen, in dem der Streitwert bis zum 08.01.2014 auf 100000 Euro und sodann auf 80000 Euro festgesetzt, wobei 60 % auf die Antragsgegnerin zu zu1) sowie je 20 % auf die Antragsgegner zu 2) und 3) entfallen.

Ich denke, dass ich hier nur einen Kostenausgleichsantrag stellen muss über 100000 Euro mit einer 1,3 VG. M. E. entseht hier keine Terminsgebühr. Aber was hat es mit dem Streitwert 80000 Euro auf sich?

Die Kosten des Verfahrens werden uns zu 20%, der Antragsgegnerin zu 1) zu 48 % und den Antragsgegnern zu 2) und 3) zu jeweils 16% auferlegt.
Yasmin
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#2

25.02.2014, 15:30

??
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