Kostenentscheidung nach Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nina1504
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 17.07.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

24.02.2014, 12:18

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage zur Kostenentscheidung:

Folgender Fall:

Wir haben für einen Mandanten einen Mahnbescheid beantragt gegen einen Mieter von ihm für eine Monatsmiete. Der Mahnbescheid wurde zugestellt, daraufhin hat der Schuldner gezahlt.

Wie sieht das denn jetzt mit den Kosten aus? Wir haben den Schuldner dann zur Zahlung unserer Gebühren aufgefordert aber darauf hat er nicht reagiert. Müssen wir jetzt das Verfahren weiter betreiben aber dann nur in Höhe der Kosten?
Der nächste Schritt wäre ja, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen, die Gerichtskosten einzuzahlen und dann den Anspruch in Form einer Klage zu begründen. Geht es, dass wir dann in der Klage schreiben, dass gezahlt wurde und es jetzt nur noch um die Kosten geht?

Vielen Dank schonmal!
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

24.02.2014, 12:31

Wurde denn Widerspruch eingelegt?
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Nina1504
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 17.07.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

24.02.2014, 12:31

Nein Widerspruch hat er nicht eingelegt. Aber wird ziemlich sicher Einspruch gegen den VB einlegen. Hatten wir schon öfter bei ihm. Von dieser Voraussetzung bin ich jetzt ausgegangen.
Sorry, hätt ich dazu sagen müssen.
Zuletzt geändert von Nina1504 am 24.02.2014, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

24.02.2014, 12:32

Kannst du nicht im VB-Antrag angeben: Schuldner hat "keine Zahlungen" geleistet und "folgende Zahlungen wurden geleistet"? Dann würde ich hier die Zahlung eintragen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Nina1504
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 17.07.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

24.02.2014, 12:34

Das Gute liegt manchmal so nahe :D

Ja manchmal hab ich einfach eine Blockade im Hirn :pfeif
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

24.02.2014, 12:35

eine Anspruchsbegründung ist nur notwendig, wenn das Verfahren an das Streitgericht abgegeben wird. du kannst einfach so vorgehen, wie Sonnenkind geschrieben hat bzw. vermute ich mal, dass so gem. § 367 BGB verrechnet wird... :kopfkratz hat der Schuldner denn ausdrücklich nur auf die Hauptforderung gezahlt? oder entspricht der Betrag einfach nur dem Hauptforderungsbetrag ohne dass er ausdrücklich gesagt hat, ob er auf die HF zahlt oder nicht?
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Nina1504
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 17.07.2012, 16:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

24.02.2014, 12:39

Ja so mache ich es auch denk ich.

Er hat einfach in Höhe der HF gezahlt, allerdings nicht an uns, sondern direkt an den Mandanten. Die Zahlung erfolgt dann immer mit dem Verwendungszweck "Miete Monat ... 2013".
Wir haben schon mehrere Akten, deswegen können wir ganz gut einschätzen, wie er sich verhält :smile:
Ich werd das jetzt einfach so in den Antrag reinschreiben. Wenn das Gericht muckt, werd ich's schon merken.

:thx
Antworten