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Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:12
von Ramona1107
huhu,
ich hoffe mir kann jemand helfen. :smile:
Habe hier einen Streitwertbeschluss vorliegen und soll nun über die Rechtschutz abrechnen.

Verfahren im Allgemeinen: 13.200,00 EUR
und für den Vergleich: 16.500,00 EUR
(RVG ab 01.08.2013)

mein Vorschlag:

1,3 VG Nr. 3100 aus 13.200,00: 845,00 EUR
0,8 VG Nr. 3100, 3101 aus 16.500,00 EUR: 556,80 EUR
1.365,00 EUR

Aber ich verstehe das jetzt nicht genau mit § 15 Abs. 3
Die 1,3 Gebühr aus dem Gesamtbetrag (29.700,00 EUR) beträgt 1.121,90.

Kann mir jemand helfen? :roll:

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:16
von Soenny
Wenn du über dem letzten Satz bei dem Absatz die Farbe änderst, ganz sicher, aber das ist nicht lesbar.

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:17
von Liesel
15 III sagt, daß die beiden Gebühren zusammen nicht höher sein dürfen als die 1,3 aus den zusammengerechneten Streitwerten. Daher mußt du kürzen auf die 1.121,90 Euro (wobei ich jetzt nicht nachgeschaut habe, ob die Beträge stimmen).

Das gleiche machst du dann bei der EG.

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:18
von Sonnenkind
Die 0,8 dürftest du nur aus dem Differenzbetrag nehmen. Nicht aus 16.500,00. Die dürftest du nur aus 3.300,00 Euro nehmen. Somit § 15 Abs. 3 eine 1,3 nicht höher als der Gesamtbetrag, nämlich 16.500,00 Euro.
Zahlt denn die Rechtsschutz-Versicherung den Mehrwert? Ich habe es teilweise mit einer RS zu tun, die diese Gebühren von vornherein ausgeschlossen hat.

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:20
von Liesel
:oops: Man sollte eben auch die Beträge anschauen. :roll:

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:21
von Sonnenkind
:knutsch

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:27
von Ramona1107
Das ging ja schnell :D

also so?:

1,3 Nr. 3100 aus 13.200,00 EUR: 845,00 EUR
0,8 Nr. 3100, 3101 aus 3.300,00 EUR: 201,60 EUR
Gesamt: 1.046,60 EUR

1,0 Nr. 1003 aus 16.500,00 EUR: 696,00 EUR
oder: aus 13.200,00 EUR: 650,00 EUR ??

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:28
von jojo
Sonnenkind hat geschrieben:Die 0,8 dürftest du nur aus dem Differenzbetrag nehmen. Nicht aus 16.500,00. Die dürftest du nur aus 3.300,00 Euro nehmen. Somit § 15 Abs. 3 eine 1,3 nicht höher als der Gesamtbetrag, nämlich 16.500,00 Euro.
Zahlt denn die Rechtsschutz-Versicherung den Mehrwert? Ich habe es teilweise mit einer RS zu tun, die diese Gebühren von vornherein ausgeschlossen hat.
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Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:30
von Liesel
1,0 Nr. 1003 aus 13.200,00
1,5 Nr. 1000 aus 3.300,00
15 III - 1,5 aus 16.500,00

Re: Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Verfasst: 24.02.2014, 09:35
von Ramona1107
1,5 aus 16.500 ist weniger, dann nehme ich die oder?
1,5 aus 16.500 = 975 EUR

das andere gesamt= 1.028 EUR