Abrechnung Arbeitsgerichtsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Ramona1107
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 24.02.2014, 08:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

24.02.2014, 09:12

huhu,
ich hoffe mir kann jemand helfen. :smile:
Habe hier einen Streitwertbeschluss vorliegen und soll nun über die Rechtschutz abrechnen.

Verfahren im Allgemeinen: 13.200,00 EUR
und für den Vergleich: 16.500,00 EUR
(RVG ab 01.08.2013)

mein Vorschlag:

1,3 VG Nr. 3100 aus 13.200,00: 845,00 EUR
0,8 VG Nr. 3100, 3101 aus 16.500,00 EUR: 556,80 EUR
1.365,00 EUR

Aber ich verstehe das jetzt nicht genau mit § 15 Abs. 3
Die 1,3 Gebühr aus dem Gesamtbetrag (29.700,00 EUR) beträgt 1.121,90.

Kann mir jemand helfen? :roll:
Zuletzt geändert von Ramona1107 am 24.02.2014, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

24.02.2014, 09:16

Wenn du über dem letzten Satz bei dem Absatz die Farbe änderst, ganz sicher, aber das ist nicht lesbar.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

24.02.2014, 09:17

15 III sagt, daß die beiden Gebühren zusammen nicht höher sein dürfen als die 1,3 aus den zusammengerechneten Streitwerten. Daher mußt du kürzen auf die 1.121,90 Euro (wobei ich jetzt nicht nachgeschaut habe, ob die Beträge stimmen).

Das gleiche machst du dann bei der EG.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#4

24.02.2014, 09:18

Die 0,8 dürftest du nur aus dem Differenzbetrag nehmen. Nicht aus 16.500,00. Die dürftest du nur aus 3.300,00 Euro nehmen. Somit § 15 Abs. 3 eine 1,3 nicht höher als der Gesamtbetrag, nämlich 16.500,00 Euro.
Zahlt denn die Rechtsschutz-Versicherung den Mehrwert? Ich habe es teilweise mit einer RS zu tun, die diese Gebühren von vornherein ausgeschlossen hat.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

24.02.2014, 09:20

:oops: Man sollte eben auch die Beträge anschauen. :roll:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#6

24.02.2014, 09:21

:knutsch
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Ramona1107
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 24.02.2014, 08:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

24.02.2014, 09:27

Das ging ja schnell :D

also so?:

1,3 Nr. 3100 aus 13.200,00 EUR: 845,00 EUR
0,8 Nr. 3100, 3101 aus 3.300,00 EUR: 201,60 EUR
Gesamt: 1.046,60 EUR

1,0 Nr. 1003 aus 16.500,00 EUR: 696,00 EUR
oder: aus 13.200,00 EUR: 650,00 EUR ??
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#8

24.02.2014, 09:28

Sonnenkind hat geschrieben:Die 0,8 dürftest du nur aus dem Differenzbetrag nehmen. Nicht aus 16.500,00. Die dürftest du nur aus 3.300,00 Euro nehmen. Somit § 15 Abs. 3 eine 1,3 nicht höher als der Gesamtbetrag, nämlich 16.500,00 Euro.
Zahlt denn die Rechtsschutz-Versicherung den Mehrwert? Ich habe es teilweise mit einer RS zu tun, die diese Gebühren von vornherein ausgeschlossen hat.
17
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#9

24.02.2014, 09:30

1,0 Nr. 1003 aus 13.200,00
1,5 Nr. 1000 aus 3.300,00
15 III - 1,5 aus 16.500,00
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Ramona1107
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 24.02.2014, 08:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

24.02.2014, 09:35

1,5 aus 16.500 ist weniger, dann nehme ich die oder?
1,5 aus 16.500 = 975 EUR

das andere gesamt= 1.028 EUR
Antworten