Kostenrechnung nach neuem oder altem RVG?
Verfasst: 21.02.2014, 17:33
Freitag, halb 6, letzte Frage vor dem Wochenende:
Wir wurden vor 01.08.2013 mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag beauftragt. Somit ist für uns das "alte" RVG maßgeblich.
Am 20. August 2013 haben wir einen Unterbevollmächtigten für eine Terminswahrnahme beauftragt. Welches RVG ist für diesen RA maßgeblich?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
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Daniel
Wir wurden vor 01.08.2013 mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag beauftragt. Somit ist für uns das "alte" RVG maßgeblich.
Am 20. August 2013 haben wir einen Unterbevollmächtigten für eine Terminswahrnahme beauftragt. Welches RVG ist für diesen RA maßgeblich?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Daniel