Kostenrechnung nach neuem oder altem RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dane129
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#1

21.02.2014, 17:33

Freitag, halb 6, letzte Frage vor dem Wochenende:

Wir wurden vor 01.08.2013 mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag beauftragt. Somit ist für uns das "alte" RVG maßgeblich.

Am 20. August 2013 haben wir einen Unterbevollmächtigten für eine Terminswahrnahme beauftragt. Welches RVG ist für diesen RA maßgeblich?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende :D,
Daniel
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Anahid
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#2

21.02.2014, 17:36

Für den UBV ist neues Recht maßgeblich und diese Frage ist hier schon x-mal beantwortet worden. :wink:

Schönes Wochenende :wink1
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Dane129
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#3

21.02.2014, 17:39

Herzlichen Dank, ich habe die Frage noch nie gesehen - von daher war sie mir neu! :D
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