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Terminsgebühr Berufungsverfahren

Verfasst: 21.02.2014, 12:26
von maxipayne
Hallo zusammen,

wenn in der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren vor Ende der mündlichen Verhandlung die Berufung zurückgenommen wird, kann ich dann eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen oder ermäßigt sich diese?

Für jede Hilfe bin ich dankbar!

Re: Terminsgebühr Berufungsverfahren

Verfasst: 21.02.2014, 12:29
von Anahid
1,2 TG. Die ermäßigt sich nicht.

Re: Terminsgebühr Berufungsverfahren

Verfasst: 21.02.2014, 12:34
von maxipayne
Okay, super, vielen Dank für die super schnelle Antwort :knutsch