Trotz "Vergleich" keine Eingiungsgebühr....
Verfasst: 20.02.2014, 11:41
In einer Familiensache wurde bezüglich Unterhalt vor Gericht ein Vergleich geschlossen und als ebensolcher protokolliert.
Wir haben ordnungsgemäß abgerechnet, inklusive Einigungsgebühr, da Vergleich.
Jetzt moniert das Gericht unsere Abrechnung mit der Begründung, dass der Vergleichstext ja unseren Anträgen entspricht, also keine Einigungsgebühr angefallen.
Es stimmt zwar, dass der Vergleichstext den Anträgen entspricht, aber warum dann ein "Vergleich" und kein Anerkenntnisbeschluss bzw. Urteil?
Muss ich meinen Antrag nun um die Einigungsgebühr reduzieren oder nicht?
Wir haben ordnungsgemäß abgerechnet, inklusive Einigungsgebühr, da Vergleich.
Jetzt moniert das Gericht unsere Abrechnung mit der Begründung, dass der Vergleichstext ja unseren Anträgen entspricht, also keine Einigungsgebühr angefallen.
Es stimmt zwar, dass der Vergleichstext den Anträgen entspricht, aber warum dann ein "Vergleich" und kein Anerkenntnisbeschluss bzw. Urteil?
Muss ich meinen Antrag nun um die Einigungsgebühr reduzieren oder nicht?