Reisekosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Minimaus
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#1

20.02.2014, 11:00

Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgende Frage:

Wir haben für unsere Mandantin einen Termin wahrgenommen. Ich mach das so selten mit den Reisekosten... Ich frag mich jetzt, ob ich hier die Kilometerpauschale ansetzen soll (rd. 570 km, einfache Strecke) oder die Bahnfahrkarte??

Wie ist es denn richtig?

Lieben Dank schon mal für Eure Antworten!
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Liesel
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#2

20.02.2014, 11:01

Es wird das abgerechnet, was tatsächlich angefallen ist.
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#3

20.02.2014, 11:05

Gibt es dazu auch ne Nummer?
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#4

20.02.2014, 11:06

Wofür?
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#5

20.02.2014, 11:28

Guck Dir mal Nr. 7003 und 7004 VV RVG an.
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#6

21.02.2014, 10:02

Darf ich unserer Mandantin die Kilometerpauschale, die dem Terminsvertreter entstanden ist, sind etwas mehr Kilometer, als uns entstanden wären, in Rechnung stellen oder darf ich das bloß im Innenverhältnis?
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#7

21.02.2014, 10:10

Ihr habt einen TV beauftragt, der seinen Sitz weiter weg hat vom Gericht als ihr?
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#8

21.02.2014, 10:13

Ja, klingt dämlich :-)

Den Termin hat ein RA aus einem anderen Standort unserer Kanzlei wahrgenommen.....

Darum frag ich mich grad wie ich das mit den Reisekosten machen soll....

Eigentlich sind wir ja beauftragt gewesen. Der Mandant kann ja nichts dafür, dass wir einen vom anderen Standort hingeschickt haben, oder?
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#9

21.02.2014, 10:21

Also ich würde den Mandanten nicht mit den Mehrkosten belasten.
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#10

21.02.2014, 10:27

Ich denke das mach ich dann auch nicht...

Danke!
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