Hallo,
da ich bisher nur im Restschuldbefreiungsverfahren tätig war und wir diesmal auf der anderen Seite stehen (Vertreter des Schuldners), habe ich folgende Frage:
Also wir vertreten eine GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren, Gutachten ist durch den Insolvenzgutachter noch nicht bei Gericht eingereicht. Nun möchten wir unsere Kosten gegenüber unserer Mdt. abrechnen. Der Gegenstandswert richtet sich ja nach der Insolvenzmasse. Aber wie ermittle ich denn die Masse? Aus dem Insolvenzantrag lässt sich ja eine Geldmasse feststellen, aber wenn z.B. Grundstücke oder sonstige Wertgegenstände vorhanden sind, gehören diese ja auch zur Masse. Wie gehe ich denn damit um?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Vertretung GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren abrechnen
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Berechnet sich der Gegenstandswert nicht nach den Verbindlichkeiten?
- Anahid
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§ 28 I 1 RVG: Gegenstandswert ist die Insolvenzmasse, nicht die Verbindlichkeiten.
Wenn Du Grundstücke etc. in der Insolvenzmasse hast, wäre es natürlich hilfreich, wenn Du durch Wertgutachten o.ä. den Wert der Grundstücke kennen würdest. Ansonsten bleibt nur schätzen.
Wenn Du Grundstücke etc. in der Insolvenzmasse hast, wäre es natürlich hilfreich, wenn Du durch Wertgutachten o.ä. den Wert der Grundstücke kennen würdest. Ansonsten bleibt nur schätzen.
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