Gebühren Vorpfändung / Pfändung bei untersch. Streitwert?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cully
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#1

14.02.2014, 11:06

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, es hat jemand einen Tipp für mich:

Ich habe in einer ZV-Angelegenheit ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen -> GW: 7.025,44 EUR -> 0,3 Gebühr = 136,80 EUR.

Nach der Zustellung hat der Schuldner eine Zahlung über 600,- EUR geleistet. Jetzt muss ich den PfÜB beantragen. -> GW: 6.470,76 -> 0,3 Gebühr = 121,50 EUR.


Was kann ich jetzt im PfÜB für eine Gebühr ansetzen? Vorpfändung und Pfändung sind ja eine Angelegenheit. Kann ich jetzt die höhere Gebühr für die Vorpfändung fordern, weil ja zu deren Zeitpunkt der höhere GW bestand?

Vielen Dank vorab!
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#2

14.02.2014, 11:07

Ich würde die Gebühr für das vorl. Zahlungsverbot in der Aufstellung lassen und dafür für den PfÜb nur die GK berechnen.
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AliceImWunderland
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#3

14.02.2014, 11:10

Ich würde das auch so machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
cully
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#4

14.02.2014, 11:15

Danke Euch beiden!

Hatte ich mir auch überlegt, war mir aber nicht ganz sicher. Dann mache ich das aber jetzt so.

:thx
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