Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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VikaW
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#1

14.02.2014, 10:10

Hallo zusammen.

Ne Frage, kann ich im Verkehrsrecht, nach Klageeinreichung und kurz vor dem Termin schlagt uns die Gegenseite einen Vergleich vor, um den Termin nicht wahrzunehmen, eine 1,5 Einigung abrechnen? Oder ist es generell so, dass nach Klageeinreichung nur 1,0 Einigung abgerechnet werden kann?

LG
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AliceImWunderland
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#2

14.02.2014, 10:13

In deinem Fall nur eine 1,0 Einigungsgebühr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
VikaW
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#3

14.02.2014, 10:15

:thx
Schade, dass man sich nicht hier rausmogeln kann!
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AliceImWunderland
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#4

14.02.2014, 10:18

Wenn Ihr euch auch über anderweitige Ansprüche vergleicht, die nicht im Klageverfahren anhängig waren, dann kannst du über diese Ansprüche eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen, aber das habe ich so aus deiner Fallschilderung nicht herleiten können.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Adora Belle
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#5

14.02.2014, 19:35

Dafür entsteht doch aber eine TG ohne Termin. Reicht das nicht? Ich verstehe nicht, woher dieser Drang kommt, Gebühren entgegen dem Gesetzeswortlaut abzurechnen. Es steht ganz klar in Ziffer 1003, dass bei anhängigen Gegenständen eine 1,0 anfällt.
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