Hallo zusammen,
folgender Fall: RSV gibt Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren (Zivilrecht). Ich rechne jetzt gleich Verfahrensgebühr abzgl. teilweise Anrechnung außergerichtliche Gebühren, Auslagenpauschale und MwSt. mit der RSV ab.
Die Terminsgebühr fordere ich erst nach dem Termin?
Wie verhält es sich mit den Gerichtskosten? Warte ich auf die Rechnung des Gerichts und leite diese an die RSV mit der Bitte um Ausgleich weiter? Oder kann ich die Gerichtskosten gleich mit meiner Rechnung anfordern? Bezahle ich dann mit Verrechnungsscheck, gibt es so etwas überhaupt noch? Wie macht man das in der Praxis?
-peterli
Gerichtskostenvorschuss RSV
- Liesel
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GK fordere ich gleich bei der RSV mit an.
Wenn die Kostenanforderung durch das Gericht bzw. LJK eingeht, werden diese überwiesen.
TG mache ich nicht als Vorschuß geltend.
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Ich fordere die GK auch dierekt bei der RS an.
Wir schicken die Klage allerdings direkt mit GK raus, dann wird sie schneller bearbeitet. Wenn das Gericht erst die GK-Rechnung rausschicken muss und auf auf die Zahlung der GK wartet, bleibt die Klage so lange liegen, bis die GK auf dem Konto der Gerichtskasse eingegangen und verbucht sind.
Wir schicken die Klage allerdings direkt mit GK raus, dann wird sie schneller bearbeitet. Wenn das Gericht erst die GK-Rechnung rausschicken muss und auf auf die Zahlung der GK wartet, bleibt die Klage so lange liegen, bis die GK auf dem Konto der Gerichtskasse eingegangen und verbucht sind.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Kannst Du machen, wie du magst. Kommt auch immer drauf an, wie fix es gehen muss. Ich zahle manchmal per Verrechnungsscheck, wenn ich will, dass sofort zugestellt wird. Ansonsten warte ich auf die GK-Rechnung und leite die an die RSV weiter. Oder ich fordere die Kosten gleich mit an, wie @Liesel. TG als Vorschuss würde ich nur mit geltend machen, wenn ein Termin ganz sicher ist. Es ist immer so ärgerlich, wenn man Geld wieder rausrücken muss.
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Wir machen auch bei hiesigen Gerichten Lastschrifteneinzug. Klappt auch reibungslos.Adora Belle hat geschrieben:Ich zahle manchmal per Verrechnungsscheck, wenn ich will, dass sofort zugestellt wird.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten. Es führen also viele Wege zum Ziel...
Angenommen, ich fordere die GK direkt bei der RSV an. Packe ich dann die GK in die beigefügte Rechnung an den Mandanten mit rein. Dann müsste ich in meinem Buchhaltungsprogramm erstmal herausfinden, wie umsatzsteuerpflichtige (meine Gebühren) und steuerfreie Posten (GK) in einer einzigen Rechnung behandle Oder werden die Gerichtskosten formlos in das Anschreiben an die RSV aufgenommen?
Angenommen, ich fordere die GK direkt bei der RSV an. Packe ich dann die GK in die beigefügte Rechnung an den Mandanten mit rein. Dann müsste ich in meinem Buchhaltungsprogramm erstmal herausfinden, wie umsatzsteuerpflichtige (meine Gebühren) und steuerfreie Posten (GK) in einer einzigen Rechnung behandle Oder werden die Gerichtskosten formlos in das Anschreiben an die RSV aufgenommen?
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Wir machen z.B. keine Vorschussrechnung (Verfahrensgebühr) an die RSV, sondern schreiben lediglich bereits bei der Deckungsanfrage für die Klage, dass die GK i.H.v. XY zu zahlen sind und wir um entsprechende Anweisung bitten, da wir diese bereits verauslagt haben.
Wenn dennoch eine Vorschuss gefordert werden soll, kann man es ja zB auch ins Schreiben reinpacken (ohne Rechnungsnummer und ohne diese zu buchen)
Wenn dennoch eine Vorschuss gefordert werden soll, kann man es ja zB auch ins Schreiben reinpacken (ohne Rechnungsnummer und ohne diese zu buchen)
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Ob du die GK jetzt in die Rechnung packst oder das einfach im Anschreiben erwähnst, ist gleich. Die GK laufen ja eh nur durch.
Echt nicht? Ihr seid wohl Optimisten.sigulaz hat geschrieben:Wir machen z.B. keine Vorschussrechnung (Verfahrensgebühr) an die RSV,
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Naja, wenn die RSV Deckung zugesagt hat, dann muss man ja nun nicht unbedingt Vorschuss nehmen.
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Dann bin ich eher von der vorsichtigen Sorte. Nur weil die Deckung erteilt haben, heißt das ja nicht, dass die nicht aufrechnen, falls der VN keine Lust mehr hat, seine Beiträge zu zahlen.
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