Halli hallöchen,
unsere Mandantin X war in einem gerichtlichen Verfahren erst Streitverkündete (Beklagtenseite) und nunmehr hat der Kläger unsere Mandantin X direkt als Beklagte aufgegeben.
Fallen hier nunmehr EXTRA Gebühren für die Vertretung der Streitveründeten an?
Ich denke die bisher angefallene Verfahrensgebühr wird auf die Verfahrensgebühr (Vertetung der nunmehr Beklagten) angerechnet oder?
Muss ich hier bei der späteren Kostenentscheidung darauf achten, dass die anfallenden Kosten der Streitverkündeten von dem ......... zu tragen sind?
HILfe
erst Streitverkündete jetzt Beklagte gleiches Verfahren ?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gebühren ändern sich nicht. Die Verfahrensgebühr usw. fallen nur einmal an, richtig.
Und nein, bei der KGE musst Du nicht auf einer Entscheidung über die Kosten des Streitverkündeten bestehen, da dies ja nunmehr die Kosten des Beklagten sind und über die trifft das Gericht in der KGE auf jeden Fall eine Entscheidung.
Und nein, bei der KGE musst Du nicht auf einer Entscheidung über die Kosten des Streitverkündeten bestehen, da dies ja nunmehr die Kosten des Beklagten sind und über die trifft das Gericht in der KGE auf jeden Fall eine Entscheidung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.