Abrechnung nach Mandatsniederlegung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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law77
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#1

11.02.2014, 15:52

Liebe Leute,


habe die folgende Frage:

Habe Beklagten vertreten, bis jetzt nach einer Vertretungsanzeige beim Gericht einen kurzen Schriftsatz an das Gericht geschickt, worin ich kurz die Nichtbegründetheit der Klage ausgeführt habe. Und sonst gab es ausführliche Beratungsgespräche.
Nun kam es zu einer "einvernehmlichen" Mandatsniederlegung.
Ich würde jetzt meine Rechnung gegenüber dem Mandanten stellen und eine 1.3 Gebühr geltend machen?

Was denkt Ihr?

Schöne Grüße
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kordula32
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#2

11.02.2014, 15:59

meines Erachtens ist da schon die Verfahrensgebühr 3100 angefallen. Diese müßtest Du dann anrechnen an die Geschäftsgebühr.

Zusätzlich entsteht sie auch, wenn Sachvortrag gehalten, aber kein Antrag gestellt wird.
Randfichte72
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#3

11.02.2014, 16:13

Bereits die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft löst die 3100 VV RVG aus.

Geschäftsgebühr, Anrechnung nur, wenn Ihr vorab außergerichtlich auch tätig wart. Ist der Mdt. denn gleich mit der Klage zu Euch gekommen oder gab es außergerichtliche Tätigkeit vorab?
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Frau Cindy
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#4

11.02.2014, 16:14

Ich nehme an, sie meinte mit 1,3 Gebühr auch die Verfahrensgebühr. Das passt dann.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
VikaW
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#5

12.02.2014, 07:52

Hallo Zusammen.

Wie sieht es aus, wenn im Arb.Recht eine Klage eingereicht wurde, ein Gütetermin stattfand jedoch ohne Einigung. Es wurde ein Kammertermin anberaumt doch die Geschäftsleitung der Gegenpartei hat sich geändert so dass unser Mnd. wieder eingestellt wurde und die Klage zurück genommen wurde. PKH wurde uns bewilligt.

Rechne ich dann: 3100 + 3104 + 7002 + 7003 + 7005+ Ust. Trotz Klagerücknahme oder muss ich was beachten?
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Liesel
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#6

12.02.2014, 09:17

@VikaW: Deine Abrechnung ist korrekt.
LEBE DEN MOMENT

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VikaW
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#7

12.02.2014, 09:19

:thx
law77
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#8

17.02.2014, 16:53

Vielen Dank
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