Terminsgebühr anhängig/nichts rechtshängig

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Duke
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#1

11.02.2014, 13:18

Hallo liebe Kollegen!

Ich habe mit der Suchfunktion leider nichts eindeutiges finden können, in unseren RVG-Kommentaren leider auch nicht und so wende ich mich an die Gemeinschaft.

Wir haben gerade einen Fall, den ich abrechnen möchte, bei dem wir Klageeingereicht haben über Summe X, die Klage ist am 27.12. bei Gericht eingegangen und anhängig geworden. Am 15.01. wurde dann die geforderte Summe gezahlt, jedoch ist die Klage erst am 20.01. dem Gegner zugestellt worden.

Meine Frage ist nun folgende: Kann ich eine 1,2 Terminsgebühr erheben?

Ich würde diese nun ansetzen, irgendwo habe ich gelesen, dass angeblich die Anhängigkeit reicht und es dann quasi ein Anerkenntnis der Gegenseite darstellen würde und somit auch die Terminsgebühr anfällt.

Weiss das jemand ganz genau?

Vielen Dank schon mal!
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AliceImWunderland
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#2

11.02.2014, 13:24

Eine Terminsgebühr ist nicht angefallen. Es hat ja kein Termin stattgefunden und Ihr habt auch keine Entscheidung im schriftlichen Verfahren.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Adora Belle
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#3

11.02.2014, 13:28

Und auch kein Anerkenntnisurteil.

Die Voraussetzungen für eine TG stehen eigentlich recht eindeutig in der Anmerkung zur Ziffer 3104 und in der Vorbemerkung 3 Abs.3. Wenn du dort nicht fündig wirst, dann ist keine TG angefallen.
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Geniesserin
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#4

11.02.2014, 15:40

Verfahrensgebühr: ja, Terminsgebühr: nein

Also wie die Vorred.. äh, schreiberinnen.
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