Widerspruch gegen Rücknahmebescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa80
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#1

11.02.2014, 12:58

Hallo,

unsere Mandantin hat einen Bescheid über einen Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall bekommen, Kosten ca. 1.300,00 €.
Wir haben hiergegen Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Mandantin den Verkehrsunfall nicht verursacht hat.
Jetzt wurde der 1. Bescheid zurückgenommen und ein neuer erlassen, da die Anzahl der Einsatzkräfte nicht korrekt war, Kosten jetzt ca. 1.100,00 €.
Gegen den 2. Bescheid wurde wieder Widerspruch eingelegt.

Handelt es sich hier um zwei getrennte Angelegenheiten?

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