Anrechnung Geschäftsgebühr bei Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
cahra
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 703
Registriert: 17.07.2007, 20:22
Beruf: RAin

#1

10.02.2014, 12:40

Hallo Ihr Lieben!

Wir waren für Mandanten außergerichtlich tätig. Sodann leiteten wir Mahnverfahren ein, im MB wurde die GG angerechnet. Gegner legte Widerspruch ein, im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Die GG wurde hierin nicht erwähnt.

Da keine Titulierung der GG erfolgte, haben wir diese auch im Kostenfestsetzungsverfahren nicht angerechnet. Jetzt bekommen wir ein Schreiben vom Gericht, dass die Anrechnung der GG zu berücksichtigen ist, weil wir im MB diese angerechnet haben.

Das sehe ich nicht so.

Wie würdet ihr das dem Gericht mitteilen?

Vielen Dank schonmal.
Viele Grüße von Cahra
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17635
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.02.2014, 12:46

Ich würde dem Gericht schreiben, dass gem. § 15 a II RVG eine Anrechnung nur zu erfolgen hat, soweit eine Titulierung erfolgt ist oder diese durch die gegnerische Partei gezahlt wurde. Da beides ersichtlich nicht vorliegt, ist keine Anrechnung vorzunehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

10.02.2014, 12:53

Anahid hat geschrieben:Ich würde dem Gericht schreiben, dass gem. § 15 a II RVG eine Anrechnung nur zu erfolgen hat, soweit eine Titulierung erfolgt ist oder diese durch die gegnerische Partei gezahlt wurde. Da beides ersichtlich nicht vorliegt, ist keine Anrechnung vorzunehmen.
so sehe ich es auch und würde es auch so machen.
cahra
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 703
Registriert: 17.07.2007, 20:22
Beruf: RAin

#4

10.02.2014, 12:56

Danke Euch! Werd ich so machen!
Viele Grüße von Cahra
Antworten