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Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebühr

Verfasst: 07.02.2014, 10:27
von LuisaJL
Folgender Fall:

Es wurde ein Bescheid der Bundesagentur wegen einer Sperrfrist erlassen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, woraufhin ein Widerspruchsbescheid ergangen ist.
Wir haben im Folgenden Klage eingereicht.

Nun haben wir gegenüber der Rechtsschutz abgerechnet. (3102 VV RVG- Verfahrensgebühr SR) Wir erlassen dem Mandanten die Geschäftsgebühr, da er bedürftig ist. Die RS hat jedoch die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Ist das korrekt so?

Re: Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebüh

Verfasst: 07.02.2014, 11:33
von Brooke
ja

Re: Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebüh

Verfasst: 07.02.2014, 11:35
von Liesel
Wieso? Es bleibt dem Anwalt überlassen, wo er was bei wem anrechnet. Die RSV kann sich nicht auf die Anrechnung berufen, wenn durch diese die GeschG nicht ausgeglichen wurde.

Wieso wurde keine BerH beantragt für das Widerspruchsverfahren, wenn der Mandant bedürftig ist?

Re: Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebüh

Verfasst: 07.02.2014, 11:50
von LuisaJL
Danke für eure Antworten!

Liesel, steht das irgendwo, dass es dem Anwalt selbst überlassen bleibt, wo er was bei wem anrechnet?

Re: Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebüh

Verfasst: 07.02.2014, 11:52
von Adora Belle
Das steht in §15a.

Re: Sozialrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr/Verfahrensgebüh

Verfasst: 07.02.2014, 11:54
von Sonnenkind
§ 15 a II: Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat .....