Abrechnung Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
schachterlteufel
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#1

05.02.2014, 16:50

Hallo ans Forum,

ich muss folgenden Fall abrechnen:

Scheidung + VA, wobei betreffend den VA eine Vereinbarung zwischen den Parteien protokolliert wurde (auf VA wurde verzichtet, dafür Zugewinnausgleich entsprechend reduziert).

Hierfür würde ich VerfG und TG nach dem Verfahrenswert abrechnen.

Ich bin mir unsicher, welchen Gegenstandswert ich für die protokollierte Vereinbarung ansetzen kann...
Eigentlich hätte Mandant Anspruch auf 95.000,- EUR Zugewinnausgleich gehabt, da jedoch beide ihre Versorgungsansprüche behalten haben, wurde der Zahlbetrag auf 25.000,- EUR reduziert.
Kann ich trotzdem die 95.000,- EUR bei einer 1,5 Gebühr ansetzen?!

Eine Terminsgebühr fiel für Zugewinn und VA nach meiner Einschätzung nicht an, da wir nur die Vereinbarung haben protokollieren lassen...

Zudem wurde ja ausführlich (über 2 Jahre) außergerichtlich verhandelt, weshalb ich für Zugewinn und VA gerne auch eine Geschäftsgebühr abrechnen würde...

Liege ich mit meinem Plan richtig oder bin ich komplett im Wald?!
Ich bin gespannt....

Schachterlteufel
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Anahid
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#2

05.02.2014, 16:57

Wenn Du außergerichtlich verhandelt hast, kannst Du natürlich auch eine GG ansetzen. Bzgl. der EG bin ich der Meinung, dass Du selbstverständlich bzgl. des Zugewinns die 95.000 € ansetzen kannst + natürlich den Streitwert VA. Es kommt ja nicht darauf an, welcher Betrag im Vergleich steht, sondern welcher Betrag durch den Vergleich erledigt wurde.
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Liesel
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#3

05.02.2014, 16:59

Wurde für die Einigung kein Verfahrenswert festgesetzt?

VA kannst du nicht außergerichtlich abrechnen. Zugewinnausgleich schon.
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#4

05.02.2014, 17:22

nein, die Richterin war neu im Referat und hat den Verfahrenswert komplett falsch berechnet:

Betrag X für 3monatige Einkünfte + 1000,- EUR VA (obwohl insgesamt 4 Anrechte ausgeglichen wurden) + 1000,- EUR für Unterhaltsverzicht + 25.000,- EUR für Zugewinnausgleich.
Das gut sechsstellige Vermögen wurde gar nicht berücksichtigt...

Wir hatten die Richterin darauf hingewiesen, diese ist dann aber "hektisch" geworden, so dass wir uns geeinigt haben, es bei ihrer Berechnung zu belassen. Der örtliche Kollege (war nicht "mein" Gericht) wird die Richterin zeitnah persönlich darauf hinweisen...

Die Mandanten wissen, dass wir "richtig" rechnen werden, die Berechnung aber für die Gerichtskosten günstig war....

Ach ja, wie kalkuliere ich eigentlich den Unterhaltsverzicht richtig?!

Schachterlteufel
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#5

05.02.2014, 17:23

ach ja,
da es ein Telefonat mit dem Kollegen zum Thema Zugewinnausgleich gab, könnte ich ja doch noch eine Terminsgebühr abrechnen..., richtig?!
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#6

05.02.2014, 17:56

Ja, Telefonate, die auf die Erledigung einer Streitsache gerichtet sind (und das war ja wohl hier so) lösen die TG aus.
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#7

05.02.2014, 17:59

Wenn der Zugewinn rechtshängig war.
schachterlteufel
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#8

05.02.2014, 18:10

Das muss nicht sein.
Ausreichend ist, dass durch das Telefonat eine Klage vermieden werden konnte, was ja der Fall war...
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#9

05.02.2014, 18:14

Dazu muß aber Klageauftrag bestanden haben.
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#10

05.02.2014, 18:45

Ja, ich war natürlich unpräzise. Wollte nur darauf hinweisen, dass Du die TG nicht neben einer GG berechnen kannst.
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