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Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der Betr

Verfasst: 05.02.2014, 11:06
von Jimmy
Hallo,

ich soll eine Betreuung abrechnen. Unser Mdt. wurde unter Betreuung gestellt. Hiergegen haben wir Beschwerde eingelegt. Ich soll nun die Beschwerde abrechnen, weiß aber nicht wie. Meiner Meinung nach wird die Beschwerde nicht nach VBVG abgerechnet. Gilt hier der Regelwert 4.000,00 €? Wer kann helfen?

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 05.02.2014, 16:30
von Frau_Amsel
Hallo!

Wart ihr Verfahrenspfleger oder habt ihr euch als Verfahrenspfleger "beiordnen" lassen?

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 06.02.2014, 08:32
von Jimmy
Nein, wir waren weder Verfahrenspfleger noch als Verfahrenspfleger beigeordnet. Wie oben geschrieben ist unser Mandant (nicht freiwillig) unter Betreuung gestellt worden. Hiergegen sind wir vorgegangen.

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 06.02.2014, 10:05
von Adora Belle
M.E. eine 3200 für die Beschwerde. Als Wert kommt mir als erstes §42 Abs.3 FamGKG in den Kopf. Aber irgendwie meine ich mich zu erinnern, dass regelmäßig 3.000 EUR als Gegenstandswert angesetzt werden. Dazu hab ich aber keine Norm.

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 06.02.2014, 10:55
von Jimmy
Danke.

Der Auffangwert beträgt jetzt (ab 01.08.) sogar 5.000 € gemäß RVG Kommentar von Schneider.

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 06.02.2014, 11:31
von Adora Belle
Wie gesagt, ich denke dass hier das FamGKG einschlägig ist. Solange es Spezialvorschriften gibt, ist der §23 RVG außen vor.

Re: Abrechnung Betreuung/Beschwerde gegen die Anordnung der

Verfasst: 30.08.2018, 08:59
von Lori79
Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
1. Unser Mandant hatte eine Betreuung und war der Meinung dass er keine mehr benötige. Also haben wir uns im Betreuungsverfahren bestellt und der Betreuung widersprochen. Ferner haben wir Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des RA beantragt.
2. Dann haben wir ein Schreiben vom Gericht erhalten, ob der RA damit einverstanden wäre, wenn er in seiner Eigenschaft als RA zum Verfahrenspfleger bestellt wird.
RA hat zugestimmt unter der Voraussetzung das nach dem RVG abgerechnet werden kann.
Meine Frage:
Wie rechne ich ab?
Gilt der RA als beigeordnet? Muss ich einen Antrag bei Gericht stellen ? PKH? Gebühren oder gibt es einen anderen Antrag?
Streitwert 5.000 € oder lieber festsetzen lassen?
Ich habe leider keine Ahnung. Hab versucht im Internet was zu recherchieren. Leider bin ich nicht fündig geworden.
Ich danke Euch sehr.
L. G.