Beratungshilfe abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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blondtiger
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#1

04.02.2014, 10:15

Guten Morgen,
ich stehe voll auf dem Schlau: Unsere Mandantin hat einen B-Schein bekommen für die rechtliche Beratung. Des weiteren steht der Hinweis drauf, dass ihm gegen die Antragstellerin eine Gebühr von 15,00 € zusteht. auf die könne er verzichten.

Wie kann ich denn jetzt abrechnen ? Der SChein ist von Dezember 2013.
Kann ich ggü. der Staatskasse dann nur die 2500 von 15,00 € geltend machen oder mehr ? Ging um Schadenersatz in Höhe von 1000 Eur.

Krieg ich die 10,00 € von der Mandantin auch noch ?

hab sonst leider nie mit Beratungshilfe zu tun. Vielen Dank für eure Hilfe
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Adora Belle
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#2

04.02.2014, 10:19

Gegenüber dem Mandanten 15 EUR. Die Gebühr 2500 wurde von 10 auf 15 EUR angehoben bei der Kostenreform im Sommer.

Gegenüber der Staatskasse 35 EUR für die Beratung, oder 85 EUR für die Vertretung. Auch diese Gebühren sind leicht angehoben worden.
blondtiger
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#3

04.02.2014, 10:24

Vielen Dank
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