Beschwerdefrist KFB abgelaufen, gibt es trotzdem Möglichkeit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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conni
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#1

31.01.2014, 14:40

Hallo alle zusammen,

wir haben einen KFB vorliegen. Die Beschwerdefrist ist schon mehr als abgelaufen :pfeif Der Rechtspfleger hat sich um € 40,00 verrechnet. Bestehen hier noch irgendwelche Möglichkeiten eines Rechtsmittels???

Freue mich über jede Antwort :P

Herzliche Grüße
Sonnenkind
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#2

31.01.2014, 14:50

Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#3

31.01.2014, 14:50

§319 ZPO ist auch auf KFB anwendbar. Muss eben nur ein offensichtlicher Rechenfehler sein. Das ist es eher nicht, wenn Ihr es jetzt erst gemerkt habt, oder? 8)
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#4

31.01.2014, 14:50

Nein. :rauch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Liesel
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#5

31.01.2014, 14:54

Hm, vielleicht kommst du hier über 319 Abs. 1 ZPO weiter.

Ich klau mal von 13:

Sonstiger OS
Ein in einem KFB enthaltener offenbarer Rechenfehler kann in entsprechender Anwendung von § 319 I ZPO berichtigt werden.

OLG Hamm, Beschl. v. 28.03.1977 – 23 W 149/77
Rpfleger 1977, 218 = MDR 1977, 760 = KostRspr., ZPO, § 104 Nr. 5.8.1 = juris (BORE 018960000)
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#6

31.01.2014, 15:03

Dankeschön allerseits, wir werden unser Glück einmal versuchen, sind zwar nur knapp über € 40,00, aber darum geht es ja nicht.


Euch allen ein wunnderschönes Wochenende!! :wink1
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