Vorfälligkeitsentschädigung-Nebenforderung??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Irilein
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#1

30.01.2014, 15:05

Hallöchen, ich mal wieder. Ich habe folgenden Fall: Unseren Mandanten wurde ein Kreditvertrag durch die Bank gekündigt. Die Bank verlangt jetzt den restlichen Kreditvertrag sowie die angefallene Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von immerhin 15.000 €. Ich frage mich jetzt, ob die Entschädigung in meinen Gegenstandswert mit einzurechnen ist oder nicht. Die Bank benennt das als "Schadensersatz". Aber wenn ich die 2300-Gebühr einklage, ist das ja auch Schadenersatz und fällt nicht in den Gegenstandswert fürs Klageverfahren... Bin grad irgendwie verwirrt :roll: Merci vielmals für die Antworten...
Jupp03/11

#2

30.01.2014, 15:15

Da wird es wohl drauf ankommen, was Gegenstand des Klageverfahrens ist.
Irilein
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#3

30.01.2014, 15:17

Oh da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Das sollte nur als Vergleich dienen. Ich soll jetzt lediglich außergerichtlich abrechnen. Dabei habe ich mich eben gefragt, ob ich die Vorfälligkeitsentschädigung mit in meinen Wert rechne oder eben nicht. :D
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