Hallo,
wir haben eine Anfrage für ein neues Mandat erhalten, der Mandant möchte aber zuerst wissen, was für Gebühren auf ihn zukommen.
Also:
Der Mandant will ein Fahrzeug an einen Vermittler verkaufen.
Dieser Vermittler verkauft dieses an eine Leasingfimra.
Diese Leasingfirma widerum verleast das Fahrzeug an den Mandanten.
Der Chef soll den Kaufpreis auf sein Anderkonto gezahlt bekommen und die Abwicklung kontrollieren sowie dann eben auskehren.
Er möchte nun wissen, was er für diese Tätigkeit abrechnen kann.
Öhm, ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung. Kann mir jemand weiterhelfen vielleicht? Ist das eine normale Geschäftsgebühr?
Danke schon mal
LG, Ayla
Gebührenfrage
- Anahid
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Siehst Du das als Anwaltstätigkeit an? Ich jetzt nicht wirklich. Da soll der Chef mal eine Honorarvereinbarung treffen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Ayla
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Nein, ich ja auch nicht. Aber Chef ist absolut überzeugt... Weil er es ja überwacht und kontrolliert. Mir ist sowas ganz neu. Hab noch nie gehört, dass ein Anwalt sowas gemacht hat.
Naja, wenn hier auch keiner anderer Meinung ist als ich und/oder es besser weiß Dann schlag ich ihm das mal vor.
Naja, wenn hier auch keiner anderer Meinung ist als ich und/oder es besser weiß Dann schlag ich ihm das mal vor.
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Vom RVG und dem VV RVG werdend doch hauptsächlich Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren erfasst. Ich würde eine von dir dargestellte Tätigkeit als "außergerichtliche Beratung" einstufen und dementsprechend nach §34 RVG abrechnen, und in diesem wird ja ausdrücklich auf eine Honorarvereinbarung verwiesen.
- Pepples
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In welchem Ausbildungsjahr bist Du? Das stimmt so nicht. Das RVG regelt alles rund um die Anwaltsgebühren und aus dem VV ergeben sich die einzelnen Gebührentatbestände für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten.Vom RVG und dem VV RVG werdend doch hauptsächlich Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren erfasst
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Ich bin im ersten Ausbildungsjahr. Und habe mich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Das RVG regelt natürlich sämtliche Vergütung von Rechtsanwälten, sagt ja der Name schon. Wollte darauf hinaus, dass der Teil des VV RVG, der sich auf "außergerichtliche Tätigkeiten" bezieht ja doch sehr klein ist, eben weil in diesem Falle auf Honorarvereinbarungen hingewirkt werden soll, wenn es keinen zutreffenden Gebührentatbestand gibt. So jedenfalls habe ich das (und insbesondere § 34 RVG) verstanden.
- Ayla
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Kann man eventuell auch eine Geschäftsgebühr berechnen, Gegenstandswert ist Kaufpreis? Eine Kollegin meinte das. Ich bin da echt hin und her gerissen...
Ich finde, es ist ja irgendwie keine anwaltliche Tätigkeit in dem Sinne. Die Kollegin meinte aber doch. Hm
Kaufpreis ist 108.000 €, da kommt bei einer 1,3 auch ganz schön was zusammen...
Ich finde, es ist ja irgendwie keine anwaltliche Tätigkeit in dem Sinne. Die Kollegin meinte aber doch. Hm
Kaufpreis ist 108.000 €, da kommt bei einer 1,3 auch ganz schön was zusammen...
- Anahid
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Ich seh hier immer noch keine anwaltliche Tätigkeit, weil Dein Chef Bank spielt und Geld verwaltet. Wenn der unbedingt nach dem RVG abrechnen will, soll er die Hebegebühr abrechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Hebegebühr gibts nur zusammen mit einer anderen RVG-Gebühr.
Ich versteh nicht was so schwer daran ist, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Das ist ganz klar keine anwaltliche Tätigkeit, aber wenn der Mandant gern einen Anwalt zum Händchenhalten hätte, bitteschön. Da nimmt man halt 2.000 Öcken, oder sonst irgendwas, dürfte ja bei über 100.000 Kaufpreis nicht so ins Gewicht fallen.
Ich versteh nicht was so schwer daran ist, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Das ist ganz klar keine anwaltliche Tätigkeit, aber wenn der Mandant gern einen Anwalt zum Händchenhalten hätte, bitteschön. Da nimmt man halt 2.000 Öcken, oder sonst irgendwas, dürfte ja bei über 100.000 Kaufpreis nicht so ins Gewicht fallen.