Gebührenfrage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
Ayla
Forenfachkraft
Beiträge: 183
Registriert: 10.06.2007, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#1

27.01.2014, 17:22

Hallo,

wir haben eine Anfrage für ein neues Mandat erhalten, der Mandant möchte aber zuerst wissen, was für Gebühren auf ihn zukommen.

Also:
Der Mandant will ein Fahrzeug an einen Vermittler verkaufen.
Dieser Vermittler verkauft dieses an eine Leasingfimra.
Diese Leasingfirma widerum verleast das Fahrzeug an den Mandanten.

Der Chef soll den Kaufpreis auf sein Anderkonto gezahlt bekommen und die Abwicklung kontrollieren sowie dann eben auskehren.

Er möchte nun wissen, was er für diese Tätigkeit abrechnen kann.

Öhm, ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung. Kann mir jemand weiterhelfen vielleicht? Ist das eine normale Geschäftsgebühr?

Danke schon mal :)

LG, Ayla
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

27.01.2014, 18:01

Siehst Du das als Anwaltstätigkeit an? Ich jetzt nicht wirklich. Da soll der Chef mal eine Honorarvereinbarung treffen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Ayla
Forenfachkraft
Beiträge: 183
Registriert: 10.06.2007, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#3

28.01.2014, 12:02

Nein, ich ja auch nicht. Aber Chef ist absolut überzeugt... Weil er es ja überwacht und kontrolliert. Mir ist sowas ganz neu. Hab noch nie gehört, dass ein Anwalt sowas gemacht hat.
:roll:


Naja, wenn hier auch keiner anderer Meinung ist als ich und/oder es besser weiß :wink: :lol: Dann schlag ich ihm das mal vor. :pfeif
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#4

28.01.2014, 12:13

Vom RVG und dem VV RVG werdend doch hauptsächlich Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren erfasst. Ich würde eine von dir dargestellte Tätigkeit als "außergerichtliche Beratung" einstufen und dementsprechend nach §34 RVG abrechnen, und in diesem wird ja ausdrücklich auf eine Honorarvereinbarung verwiesen.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#5

28.01.2014, 12:29

Vom RVG und dem VV RVG werdend doch hauptsächlich Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren erfasst
In welchem Ausbildungsjahr bist Du? Das stimmt so nicht. Das RVG regelt alles rund um die Anwaltsgebühren und aus dem VV ergeben sich die einzelnen Gebührentatbestände für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#6

28.01.2014, 12:34

Ich bin im ersten Ausbildungsjahr. Und habe mich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Das RVG regelt natürlich sämtliche Vergütung von Rechtsanwälten, sagt ja der Name schon. Wollte darauf hinaus, dass der Teil des VV RVG, der sich auf "außergerichtliche Tätigkeiten" bezieht ja doch sehr klein ist, eben weil in diesem Falle auf Honorarvereinbarungen hingewirkt werden soll, wenn es keinen zutreffenden Gebührentatbestand gibt. So jedenfalls habe ich das (und insbesondere § 34 RVG) verstanden. :krank
Benutzeravatar
Ayla
Forenfachkraft
Beiträge: 183
Registriert: 10.06.2007, 10:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#7

30.01.2014, 10:34

Kann man eventuell auch eine Geschäftsgebühr berechnen, Gegenstandswert ist Kaufpreis? Eine Kollegin meinte das. Ich bin da echt hin und her gerissen... :?
Ich finde, es ist ja irgendwie keine anwaltliche Tätigkeit in dem Sinne. Die Kollegin meinte aber doch. Hm :(

Kaufpreis ist 108.000 €, da kommt bei einer 1,3 auch ganz schön was zusammen...
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3294
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#8

30.01.2014, 10:42

Der Gebührensatz könnte angepasst werden.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

30.01.2014, 10:46

Ich seh hier immer noch keine anwaltliche Tätigkeit, weil Dein Chef Bank spielt und Geld verwaltet. Wenn der unbedingt nach dem RVG abrechnen will, soll er die Hebegebühr abrechnen. :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

30.01.2014, 10:50

Hebegebühr gibts nur zusammen mit einer anderen RVG-Gebühr.

Ich versteh nicht was so schwer daran ist, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Das ist ganz klar keine anwaltliche Tätigkeit, aber wenn der Mandant gern einen Anwalt zum Händchenhalten hätte, bitteschön. Da nimmt man halt 2.000 Öcken, oder sonst irgendwas, dürfte ja bei über 100.000 Kaufpreis nicht so ins Gewicht fallen.
Antworten